Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist heute, 15. September 2021, notverkündet worden. Sie tritt am Donnerstag, 16. September 2021 in Kraft. Wie bereits vorab berichtet, führt die Landesregierung mit der neuen Verordnung ein 3-Stufensystem ein (Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe), das Einschränkungen für Ungeimpfte ab der 2. Stufe vorsieht, wenn bestimmte Schwellenwerte bei der Belegung der Krankenhaus-Intensivbetten bzw. der Covid-19-Hospitalisierungsrate erreicht bzw. überschritten werden. Für Geimpfte und Genesene ändert sich hingegen nichts. Die aktuelle Infektionsentwicklung könnte jedoch schon in der nächsten Woche zum Erreichen der „Warnstufe“ führen. In der Praxis wäre dies wegen der dann geltenden PCR-Test-Anforderung für Ungeimpfte in Gastronomie-Innenräumen fast schon eine „2G“-Regelung.