Corona Update
Was sich ab dem 27. Dezember für die Betriebe des Gastgewerbes ändert, ist im Folgenden zusammengefasst.
Es gilt weiterhin 2G-Plus in der Alarmstufe II, ausgenommen hiervon sind jetzt aber nur noch Geimpfte, die ein Auffrischungsimpfung erhalten haben und solche, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht. Wichtig: Die bisherige Ausnahme von 2G-Plus für Geimpfte bis zu 6 Monate nach einer vollständigen Schutzimpfung ist auf 3 Monate reduziert worden. Eine Ausnahme gilt nur für Genesene, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Innerhalb geschlossener Räume soll nun ab Volljährigkeit eine FFP2 -Maske (oder vergleichbar) getragen werden, nur in begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden.
Ebenfalls wurden die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene verschärft. Die bisherige Grenze ist in geschlossenen Räumen von 50 Personen auf höchstens 10 Personen reduziert worden (unter freiem Himmel von 200 auf 50 Personen); Personen bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Die bisherige Kapazitätsgrenze von 750 Personen bei Veranstaltungen wurde auf 500 Personen gesenkt
Neu eingeführt wurde eine Einschränkung der Öffnungszeiten, d.h. für Gastronomiebetriebe (auch Hotelrestaurants) gilt eine Sperrzeit von 22.30 – 5.00 Uhr, lediglich in der Silvesternacht beginnt diese erst um 1.00 Uhr.
Die Neuerungen auf einen Blick:
- Wann greift die Alarmstufe II
Die Alarmstufe II gilt ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 6 oder mehr oder wenn die landesweite Auslastung der Intensivbetten die absolute Zahl von 450 erreicht oder überschreitet. Sie gilt in Baden-Württemberg seit 24.11.2021.
- Öffnungszeiten werden eingeschränkt
Für Gastronomiebetriebe (auch Hotelrestaurants) gilt eine Sperrzeit von 22.30 – 5.00 Uhr, lediglich in der Silvesternacht beginnt diese erst um 1.00 Uhr.
Eine Merkblatt zur Rechtslage bei Stornierungen können Mitgliederhierabrufen. - Ausnahmen von 2G-Plus wurden eingeschränkt
Die Ausnahmen wurden eingeschränkt, d.h. von der Testpflicht bei 2G-Plus sind nur noch ausgenommen:
- Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt
- Geimpfte, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
- Genesene, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt
- Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischungsimpfung vorliegt
- Ausweitung der Kontaktbeschränkungen
- In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt und zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts. Personen bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- In der Alarmstufe II gelten auch für Geimpfte und Genesene verschärfte Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen nur noch höchstens 10 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 50 Personen zusammenkommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.
Personen bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.