2G Plus: Erleichterung für doppelt Geimpfte und Genesene
Die Landesregierung hat die 2G Plus-Regel für die Gastronomie in wichtigen Punkten gelockert. Geimpfte, deren 2. Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, werden wie Personen mit Booster-Impfung behandelt. Sie können also ohne zusätzlichen Testnachweis Gastronomietriebe und Hotelrestaurants besuchen. Dasselbe gilt für Genesene, die nach überstandener Infektion eine Impfung erhalten haben. Auch sie werden bis max. 6 Monate nach dieser Impfung wie Personen mit Booster-Impfung behandelt.