Neue CoronaVO ab 3.4.2022 bis längstens 1.5.2022 gilt
Was jetzt gilt:
- Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
- Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben ist ebenfalls unbeschränkt möglich, die bisherige Regelung 2G-Plus entfällt ersatzlos. Auch zu diesen Betrieben hat jeder Gast Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (Jugendschutzbeschränkungen u.Ä. gelten weiterhin).
- Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben (auch in Diskotheken) entfällt, Masken werden nur noch empfohlen.
Eine Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, in Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen des Rettungsdienstes etc. - Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch Testnachweise für den Zutritt weg.
Eine Testpflicht gilt nur noch in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. - Die Masken- und Testpflicht von Beschäftigten richtet sich nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, vgl. unten.
- Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls nur noch empfohlen.
- Gleiches gilt für Hygieneempfehlungen (das bisher notwendige Hygienekonzept nach der alten CoronaVO ist entfallen).
- Schon seit 19.03.2022 gibt es keine Personenbegrenzungen mehr für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen
- Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett entfallen.