Corona Update gültig ab 23.Februar 2022
Die Landesregierung hat am 22.02.2022 eine neue CoronaVO verkündet. Sie gilt mit Wirkung ab 23.02.2022 bis längstens 19.03.2022.
Baden-Württemberg passt das bisherige Stufensystem aus Basis-, Warn-, und Alarmstufe an, die bisherige Alarmstufe II entfällt. In der Warnstufe gilt für Gastronomie und Beherbergung dann künftig wieder 3G, außerdem dürfen Diskotheken, Clubs und clubähnliche Betrieb in der Warn- und Alarmstufe unter 2G-Plus öffnen.
Für Geimpfte und Genesene gelten in der Warnstufe – wie zuletzt schon – für private Treffen und Feiern keine Personenbegrenzungen.Für weder geimpfte noch genesene Personen gilt in der Warnstufe ein Haushalt plus 10 Personen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahren werden nicht mitgezählt.
Zudem werden die Kapazitätsbegrenzungen bei Veranstaltungen in der Warnstufe gelockert.
Die Neuerungen auf einen Blick:
1. Änderungen der Grenzwerte der Stufenmodelle
Durch die Anpassung der Werte der Warn- und Alarmstufe und den Wegfall der Alarmstufe II, rückt aufgrund der aktuellen Zahlen die Warnstufe in den Fokus. Dort sind weitere Erleichterungen möglich, die dem Gastgewerbe zugutekommen.
2. Erleichterungen für Gastronomiebetriebe
Künftig gilt in der Warnstufe wieder 3G, d.h. auch ungeimpften Gästen ist der Zugang unter Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests wieder möglich. Lediglich in der Alarmstufe gilt weiterhin 2G (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene), durch die Erhöhung der Grenzwerte ist mit deren Erreichen aufgrund der aktuellen Zahlen in absehbarer Zeit aber nicht zu rechnen.
3. Öffnung von Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben
Diskotheken und Clubs können in der Warn- und Alarmstufe zumindest unter den Voraussetzungen von 2G-Plus öffnen, d.h. Geimpfte und Genesene erhalten wieder mit einen negativen Antigen- oder PCR-Test Zutritt. Wichtig: Es gibt keine Ausnahmen für Geboosterte, Geimpfte oder Genesene, auch diese Personen benötigen einen Test! Es gilt Maskenpflicht im Betrieb, ausgenommen hiervon ist die Tanzfläche. Erfreulich: Diskotheken und Clubs sind nun auch von der Kontaktnachverfolgung befreit.
4. Erhöhung der Veranstaltungskapazitäten
In der Warnstufe gelten nun erhöhte Kapazitätsgrenzen bei Veranstaltungen. In geschlossenen Räumen sind nun bis 60% der zugelassenen Kapazität zulässig, maximal 6.000 Personen. Im Freien bis zu 75% und maximal 25.000 Personen.
5. Personenbegrenzungen bei privaten Veranstaltungen wurden erhöht
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind für Ungeimpfte nun in der Warnstufe mit Angehörigen eines Haushalts und zehn weiteren Personen gestattet und in der Alarmstufe mit Angehörigen eines Haushalts und fünf weiteren Personen.