Änderungen ab dem 04. Dezember
Am Abend des 3. Dezember hat die Landesregierung die geänderte CoronaVO veröffentlicht. Sie gilt seit dem 4. Dezember. Wichtigste Änderung aus Branchensicht: In der Gastronomie gilt 2G Plus: Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem negativen Testnachweis. Die Auffrischungsimpfung (Booster) wird allerdings gleich bewertet wie eine Negativ-Test – Geboosterte dürfen also ohne Test in die Gastronomie kommen. Als „geboostert“ gelten Geimpfte nach der 3. Impfung, Genesene nach der 2. Impfung.