Gelber Impfpass Gültig bis 1.12.2021
Mit der neuen Corona-Verordnung ist ein Nachweis für die Impfung, z.B. für den Zugang in Restaurants (2G), nur noch mit einem QR-Code möglich. Nicht mehr ausreichend ist künftig die Vorlage des gelben Impfpasses, da dieser sich nicht zur digitalen Überprüfung eignet. Wichtig: Es gilt eine Übergangsfrist bis 1. Dezember 2021. Bis dahin müssen Gastronomen also Gäste, die ihren gelben Impfpass als Impfnachweis vorzeigen, nicht abweisen. Dies hat das Sozialministerium im Nachgang zur Veröffentlichung der CoronaVO jetzt klargestellt.
Neue Regelung am dem 24.11.2021
Wie angekündigt hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung notverkündet, die seit heute, 24. November 2021, in Kraft ist. Wichtige Änderungen betreffen unter anderem die Einführung, sowie die Pflicht, Test- und Genesenennachweise zusätzlich durch Vorlage eines Ausweisdokuments zu kontrollieren. Verpflichtend vorgeschrieben ist jetzt außerdem die elektronische Prüfung von Test-, Impf- und Genesenennachweisen z.B. mit der Cov-Pass-Check-App.