Die Landesregierung hat am 13. Oktober 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) notverkündet. Am bisherigen System mit Basis-, Warn- und Alarmstufe wird festgehalten. D.h. ab Erreichen der Warn- und Alarmstufe wird der Zugang für nicht-immunisierte (also weder geimpfte noch genesene) Personen reglementiert.
Geimpfte und Genesene sind hiervon weiterhin (Reglementierung und Testannahmepflicht) nicht betroffen, für sie gelten die bisher bekannten Zugangsvoraussetzungen.